Das Ausüben von Optionen bezieht sich auf den Prozess, bei dem der Inhaber einer Option sein Recht ausübt, den zugrunde liegenden Vermögenswert zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Je nach Art der Option können Anleger entscheiden, ob sie ihre Optionen vor oder bei Fälligkeit ausüben möchten.
In diesem Blogartikel werden wir einen Blick auf die verschiedenen Ausübungsmöglichkeiten werfen, einschließlich des europäischen und des amerikanischen Stils.
Das Ausüben von Optionen bezieht sich auf den Prozess, bei dem der Inhaber einer Option sein Recht ausübt, den zugrunde liegenden Vermögenswert zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Je nach Art der Option können Anleger entscheiden, ob sie ihre Optionen vor oder bei Fälligkeit ausüben möchten.
In diesem Blogartikel werden wir einen Blick auf die verschiedenen Ausübungsmöglichkeiten werfen, einschließlich des europäischen und des amerikanischen Stils.
Wie oben beschrieben nimmt der Optionskäufer bei einer Ausübung sein Recht wahr, den zugrunde liegenden Basiswert einer Option zu kaufen oder zu verkaufen. Die Ausübung einer Call-Option hat dann den Kauf des jeweiligen Basiswertes zur Folge. Bei einer Put-Option kann der Käufer den Basiswert folglich verkaufen.
Der jeweilig festgelegte Strike-Preis gilt hier als Grundlage und wird dementsprechend ausgeführt.
Dem Optionshändler stehen im Umgang mit einer offenen Position generell drei Möglichkeiten zur Verfügung:
– Verfall der Option
– Schließen bzw. Glattstellen der Position
– Ausübung der Option
Die letzte Möglichkeit wird dann gewählt, wenn es nicht mehr sinnvoll oder gewünscht ist, die Position verfallen zu lassen oder sie zu schließen.
Nicht immer ist es sinnvoll, eine Option auszuüben. Auch ist es bei manchen Optionen gar nicht möglich. Diese Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab.
Die Art des Optionskontraktes (Style) spielt dabei eine große Rolle. Denn nur amerikanische Optionen (American Style) können an jedem Handelstag innerhalb der Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Bei den europäischen Optionen (European Style) kann diese nur am Verfallstag ausgeübt werden. Ob eine Option American oder European Style ist, hängt vom Basiswert ab.
Doch nur weil eine Ausübung technisch möglich ist, muss sie nicht zwingend sinnvoll sein, um einen Gewinn zu realisieren. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Option im Geld (in the money) ist.
Anderfalls könnte die Transaktion zu besseren Konditionen an der Börse abgewickelt werden. Auch die Transaktionskosten sowie mögliche Steuerabgaben sollten in die Berechnung mit einfließen.
Und Andrei lehrt im Bootcamp, dass es eigentlich nicht wirtschaftlich ist eine Option auszuüben, da ich immer den Zeitwert auf dem Tisch liegen lasse und dem Optionsverkäufer schenke – einzige Ausnahme, wenn der Zeitwert kleiner ist als eine Dividendeneinnahme und der Dividenden-Ex-Tag ansteht.
Ein Optionshändler kauft eine Put-Option mit einem Strike von 50$ auf eine Aktie mit einer bestimmten Laufzeit. Der Optionskontrakt beinhaltet 100 Aktien.
Folglich kann der Optionskäufer 100 Aktien zu insgesamt 5.000$ verkaufen.
Für diesen Optionskontrakt fällt eine bestimmte Prämie an, die er dem Verkäufer der Option bezahlen muss.
Zum Verfallstag der Option befindet sich der Kurs der Aktie bei 40$. Die Option befindet sich somit im Geld. Der Käufer verzeichnet einen Gewinn, weil die Aktie zu 50$ verkauft werden kann, obwohl der aktuelle Aktienpreis bei 40$ steht. Er macht also einen Gewinn von 10$ abzüglich seiner bezahlten Prämie und der Transaktionskosten. Eine Ausübung ist demnach wirtschaftlich sinnvoll.
Ist ein Kontrakt weit im Geld, kann die Gefahr bestehen, als Stillhalter vorzeitig ausgeübt zu werden. Für den Käufer der Option, der nicht vom Zeitwertverfall profitiert, macht es oft wenig Sinn, die Option bis zum Ende der Laufzeit zu halten.
Die vorzeitige Ausübung ist wie oben erwähnt nur bei amerikanischen Optionen möglich.
Die Mehrheit der Optionskontrakte wird i.d.R. nicht ausgeübt. Stattdessen verfallen sie wertlos, wenn aus dem Geld sind.